Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach legal tender
hat nach 0 Millisekunden 12 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
Öffnen |
muß er es nach gemeinem deutschen Privatrecht dulden, daß Baumäste von dem Nachbargrundstück in der Höhe von 15 Fuß vom Erdboden in den Luftraum über seinem Grundstück hineinragen.
Legal tender (engl., spr. lihgäl, "gesetzliche Achtung
|
||
0% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Legalbis Legat |
Öffnen |
der Immission von nicht übermäßigem Rauch u. s. w., der geringen Ausbauchung einer Mauer, des Abholens hinübergefallener Früchte, des Wasserabflusses u. s. w.
Legal tender (engl., spr. lihgĕl), Währung.(s. d.).
Legat (lat. legatum), soviel
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
Öffnen |
die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels hat (cours légal, legal tender), aber jederzeit vom Aussteller gegen das gesetzliche Währungsmetall eingelöst werden muß, wie z. B. die Noten der Englischen Bank. Für die deutschen Reichskassenscheine besteht
|
||
0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Wahrscheinlichkeitslehrebis Währung |
Öffnen |
.
Wahrspruch (Verdikt), der Ausspruch der Geschwornen über die Schuld- oder Thatfrage; s. Schwurgericht, S. 781.
Währung (lat. valuta, Gültigkeit, von valeo, gelten, franz. Étalon, engl. Standard, Legal tender), ursprünglich s. v. w. Gewähr (Wertschaft
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0246,
Vereinigte Staaten von Amerika (Finanzwesen. Geldwesen. Öffentliches Leben) |
Öffnen |
. Hierzu kamen an demselben Tage als allgemeine Schuld 346 Mill. Doll. Bundespapiergeld (legal tender notes), 171 Mill. Doll. Schatzamtsnoten und Certifikate, 39 Mill. Doll. Goldcertifikate, 371 Mill. Doll. Silbercertifikate, so daß diese und kleinere
|
||
0% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0212,
Volkswirtschaft: Geld und Kredit, Handel |
Öffnen |
*
Drittelsdeckung
Kontingentirung der Banknoten
Legal tender
Lombard
Pfandbrief
(Bank- u. Kreditinstitute)
Ausgleichungshaus, s. Clearinghouse
Clearinghouse
Crédit foncier
" mobilier, s. Banken
Dachauer Banken
Darlehnskassen
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Gold, blaßgelbesbis Gold, Mannheimer |
Öffnen |
der Edelmetallproduktion ("Preußische Jahrbücher", Bd. 41), und dessen andre Arbeiten; v. Neumann-Spallart, Übersichten über Produktion, Verkehr und Handel in der Weltwirtschaft (jährlich); Lindermann, Money and legal tenders in the United States (New York 1878
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Grebenfellebis Green Bay |
Öffnen |
, unter dem Druck der durch den Bürgerkrieg hervorgerufenen Finanznot seit 1862 in Umlauf setzten. Die G. waren zum gesetzlichen Zahlmittel ("legal tender") erklärt und hatten Zwangskurs. Trotzdem standen sie lange Zeit unter pari, im Sommer 1864 hatten
|
||
0% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Papierbis Papiergeld |
Öffnen |
.). Im engern Sinn versteht man unter P. nur solche papierne Umlaufsmittel, für welche keine Einlösungspflicht der ausgebenden Stelle besteht, und die durch den Zwangskurs zu gesetzlichem Zahlmittel (engl. legal tender) erklärt sind, d. h. ebenso wie Bargeld
|
||
0% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0092,
Banken (die Bank von England) |
Öffnen |
vorgeschriebenen Publikation ihrer Wochenausweise in der »Gazette of London«. Die Noten der englischen Bank sind zwar einlöslich, dienen jedoch als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender). Danach ist also jedermann verpflichtet, Noten der englischen Bank
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0379,
von Bankobis Bank of England |
Öffnen |
die Noten der Bank noch die weitere Bevorzugung erhalten, daß sie als gesetzliches Zahlungsmittel (legal tender) anerkannt wurden, solange die Bank ihrerseits ihrer Einlösungspflicht nachkomme. Außerdem wurde bei dieser Gelegenheit die dauernde
|
||
0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0455,
von Wahnvorstellungenbis Währung |
Öffnen |
).
Wahrspruch, Verdikt, in der Österr. Strafprozeßordnung der Ausspruch (nach der Deutschen Strafprozeßordnung «Spruch») der Geschworenen. (S. Schwurgericht.)
Währung (ital. valuta; frz. étalon; engl. standard, legal tender), ursprünglich
|